Wie aus Nearshore Onshore wird - und umgekehrt
Gestern meldete die Bundesagentur für Arbeit, daß die noch geltende Regelung, derzufolge rumänische und bulgarische Bürger für eine Beschäftigung in Deutschland eine sog. “Arbeitserlaubnis EU” benötigen, ab dem 1. Januar 2012 unter bestimmten Bedingungen entfällt. Hierzu zählen Fachkräfte mit Hochschulabschluß, was im Klartext bedeutet, daß die Mehrzahl der rumänischen IT-Fachkräfte zukünftig ohne Arbeitserlaubnis in Deutschland arbeiten kann.
Damit wird es also noch einfacher, Ressourcenknappheit bei Onshore-Projekten durch qualifizierte rumänische Fachkräfte abzufangen. Daß dies ein effizienter und praktikabler Weg ist, konnten wir bereits in den vergangenen Monaten beweisen: mehrere rumänische Entwickler und Software-Tester, mehrheitlich langjährige Angestellte unseres eigenen Entwicklungszentrums in Timisoara (Westrumänien), konnten kurzfristig in Kundenprojekte an verschiedenen deutschen Standorten vermittelt werden. Durch den Wegfall der letzten bürokratischen Hürde dürfte sich dieser Prozeß ab 2012 noch weiter vereinfachen und stellt eine interessante Alternative für deutsche Unternehmen dar, die hier nicht die passenden Entwickler, Tester oder Projektleiter finden können.
Besonders interessant macht diesen Ansatz auch die Verbindung hin zu einer Nearshore-Strategie für deutsche Unternehmen: Neu in das Projekt übernommene Fachkräfte aus Rumänien können ideale Kandidaten sein, um einen Brückenkopf zu einem Nearshore-Team in Rumänien zu bilden.